Skip to main content

Planungsinstrumente in der Corona-Krise

Steuern auf Sicht in der Corona-Krise

 

Einleitung:

Zweifelsohne ist das Gastgewerbe von den Auswirkungen der aktuellen Corona Pandemie im besonderen Maße betroffen: So büßten die gastgewerblichen Betriebe gemäß einer aktuellen Befragung[1] im Zeitraum Januar bis Juli 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 60% des Umsatzes ein.  Auch wenn zum Teil verhaltener Optimismus spürbar ist, rechnen die Betreiber für das Gesamtjahr 2020 mit Umsatzeinbrüchen von durchschnittlich 50% zu Vorjahr. Umso bedeutender und gleichzeitig schwieriger ist es aktuell, das operatives Geschäft vorausschauend zu planen und in der Lage zu sein, zeitnah entsprechend handeln zu können.

 

Zudem benötigen auch Kreditgeber, Eigentümer, Verpächter oder auch die eigenen Mitarbeiter eine Einschätzung zu den zukünftigen Ergebnisperspektiven.

 

Forecasting und Liquiditätsplanung als kurzfristige Planungsinstrumente

Daher empfiehlt sich in der aktuellen Situation ein monatlich-rollierendes Forecasting sowie eine darauf aufbauende Liquiditätsplanung einzurichten. Auf Basis der betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) des jeweils zurückliegenden Monates sollte daher zeitnah eine Einschätzung über die erzielbare Zimmerauslastung, Logis-, Gastronomie- und sonstigen Erlöse bis Jahresende abgegeben werden. Dabei sollten in jedem Fall die besonderen Einflüsse und Rahmenbedingungen zum aktuellen Stichtag mit einfließen. Dies sind u.a. aktuelle behördliche Auflagen und Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, aber auch erkennbare Tendenzen im Reise-, Buchungs- und Ausgabeverhalten der Gäste. Alle aktuellen Veränderungen hinsichtlich möglicher Soforthilfen sind ebenso mit in der Kalkulation zu berücksichtigen. Dabei sollte die Möglichkeit der Kurzarbeit als sehr flexibles Instrument der Personaleinsatzplanung unbedingt in Abhängigkeit der Nachfrage genutzt werden.

 

Die Hochrechnung sollte sodann in einer Liquiditätsplanung münden: Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Erlöse und Aufwendungen auch zahlungswirksam sind. Anderseits müssen mögliche Darlehenstilgungen, Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und vor Allem auch die Rückzahlung möglicher – während des Lockdowns – gestundeter Rechnungen mitberücksichtigt werden. Mit einer kontinuierlichen Liquiditätsplanung kann der Betreiber daher schnell Gegenmaßnahmen einleiten, um drohende Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

 

Eine offene Kommunikation der zum jeweiligen Stichtag absehbaren Ergebnisentwicklung bis Jahresende gegenüber Kreditgebern, Eigentümer und Lieferanten festigt zudem das Vertrauensverhältnis beider Parteien und ermöglicht es, bei Bedarf in Verhandlungen z.B. über Tilgungs-, Pachterleichterungen oder Ratenzahlungen einzusteigen.

 

 

 

Was bringt 2021 – der Blick in die Glaskugel?

 

Angesichts erneut steigender Infektionszahlen bleibt die Lage weiterhin sehr instabil: Prognosen für die kommenden Wochen oder gar für das kommende Jahr abzugeben, sind nahezu unmöglich. Dennoch stehen im Herbst regelmäßig die Budgetplanungen für das kommende Jahr an. In diesen besonderen Zeiten wird es jedoch sicherlich nicht das einmal erstellte und verabschiedete Budget geben. Vielmehr ist angesichts der zahlreichen Variablen in Szenarien zu planen. Dies bedeutet, sich zunächst über alternative Rahmenbedingungen Gedanken zu machen und daraus Annahmen für mögliche Szenarien zu treffen. Beispielsweise könnte ein Szenario sein: Die Infektionszahlen bleiben auf heutigem Niveau konstant und es kommt zu keinen weiteren Einschränkungen für das Gastgewerbe, die Erholung im Tourismus setzt sich weiterhin in moderater Geschwindigkeit fort. Der Austausch der bestehenden Kunden, Reiseveranstalter etc. kann hierbei eine Einschätzung über das zu erwartende Buchhaltungsverhalten liefern. Daraus lassen sich verschiedene Szenarien entwickeln, die sich hinsichtlich der Auslastung, der Erlöse und auch der Aufwendungen unterschiedlich auswirken werden. Idealerweise sollten drei Szenarien – der Best, Real und Worse Case – auf Monatsbasis für das Budget 2021 erarbeitet werden. Auch hier empfiehlt es sich, eine Anpassung der Kalkulationen bei sich abzeichnenden gravierenden Veränderungen der Rahmenbedingungen vorzunehmen.

 

Fazit

Eine vorausschauende und zeitnah rollierende Planung ist daher gerade in Krisenzeiten dringend erforderlich. Diese dient der Transparenz nicht nur für den Betreiber selbst, sondern auch für allen relevanten Geschäftspartner des Unternehmens und ermöglicht es, zeitnah die richtigen Maßnahmen einzuleiten.

 

[1] Quelle: DEHOGA, August 2020, Befragung von 7.200 Mitgliedern des Gastgewerbes.